Preise / Tarife

Unsere Preise werden in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) das mit Wirkung vom 01.07.2004 an die Stelle des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) getreten ist, kalkuliert. Selbstverständlich ist es möglich, unsere Leistung auch für jeden einzelnen Fall mit Ihnen abzusprechen.

Zur Ihrer Orientierung geben wir unsere Durchschnittspreise - jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer - an:

Mindestauftragswert: 25,-- EUR + Mehrwertsteuer
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Übersetzungen:  
Einfache Texte, Geburtsurkunden, Bescheinigungen 1,25 EUR / Zeile
Gerichtsurteile, Zeugnisse 1,25 - 1,85 EUR / Zeile
Fachübersetzungen ab 1,85 EUR / Zeile (Verträge, Gebrauchsanweisungen, Satzungen)

 

Der Zeilensatz kann sich jeweils bei höherem Schwierigkeitsgrad, erschwerter Lesbarkeit des Textes oder Dringlichkeit erhöhen.
Beglaubigung* 4,-- EUR je Dokument
Schreibgebühren 2,-- EUR je Seite, individuelle Vereinbarungen nach Absprache möglich.
   

Dolmetschen:  
Stundensatz (je angefangene Stunde) 55,-- bis 85,-- EUR einschliesslich Fahrtzeiten.
Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschlag 10,-- EUR je Stunde
   
Tagessätze:  
Simultandolmetschen 600 - 700 Euro / Tag bei Arbeitseinsatz von 7 Stunden, bei längerem Einsatz nach Absprache
Konsekutivdolmetschen 600 - 700 Euro / Tag bei Arbeitseinsatz von 7 Stunden, bei längerem Einsatz nach Absprache
Halber Tagessatz 360 Euro / Tag bei Arbeitseinsatz bis zu 4 Stunden
Bei einsatzfreien Tagen innerhalb mehrtägigen Konferenzen wird je Tag der halbe Tagessatz in Rechnung gestellt.
Kurzeinsätze bis zu 4 Stunden werden nach vereinbartem Stundensatz abgerechnet.
Kilometerpauschale 0,33 Euro

Zusatzinformationen:

Bei auswärtigen Einsätzen trägt der Auftraggeber die erforderlichen Fahrt- bzw. Flug-, Übernachtungs- sowie Verpflegungskosten.


Sonstige Leistungen:  
Internetrecherche Die Internetrecherche mit Suchmaschinen inklusive der schriftlichen Zusammenfassung oder der Dokumentation von Ergebnissen wird nach Zeitaufwand berechnet; Stundensatz: 40,-- EUR.
Korrekturlesen Fertige Übersetzungen werden korrekturgelesen und mit entsprechenden Vermerken an den Auftraggeber zurückgesandt. Hier erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach Zeit, Stundensatz: 50,-- EUR.
Schriftverkehr / Korrespondenz Wir übersetzen Ihre Korrespondenz, auch wenn sie uns vor Ort nach Stichworten oder mündlich vorgetragen wird. Die Kosten werden sowohl nach Zeitaufwand, als auch nach Zeilenzahl berechnet.
   

Wichtige Informationen:
*Beglaubigte Urkundenübersetzungen
Sind Ihre Dokumente für die Verwendung im Behördenverkehr gedacht, erhalten Sie von uns eine beglaubigte Übersetzung.

Beglaubigung auswärtiger, fremder Übersetzungen wird von unserem Büro prinzipiell nicht durchgeführt.

Selbstverständlich können wir Ihnen auch einen individuellen Kostenvoranschlag machen. Informieren Sie sich unverbindlich!